Die Ritualordnung beschreibt den Ablauf gemeinsamer Handlungen der G.d.d.A. - Gemeinde der deutschen Altgläubigen.              Sie schafft Orientierung, jede Handlung folgt denselben Grundhaltungen: Achtsamkeit, Freiwilligkeit, Klarheit und Verbundenheit.

Aufnahme

 

Die Aufnahme in die 'Gemeinde der deutschen AltgläubigenG.d.d.A. findet auf zweierlei Weise statt.

 

1) Durch die Namensweihe, besser als Taufe bekannt. Bei uns heißt diese 'Sakenweihe'.

Der neugeborene Mensch erhält nach seiner Geburt diese Weihe als Schutz vor schadbringenden Geistwesen.

 

2) Bei einem erwachsenen Menschen wird diese 'Sakenweihe' ebenfalls wie eine Taufe abgehalten.

 

Doch danach b.z.w. anschließend erhält jener die 'Gotenweihe', die 'Alamanenweihe' wenn die Ehe religiös bestätigt werden soll. Die 'Battenweihe' steht einem Menschen zu, wenn man Oma oder Opa geworden ist.

 

Denn es gibt unterschiedliche Lebenskreise die sich hier ergeben. Saken > Goten > Alamanen > Batten.

 

 

Ein Beispiel: Klara Lehmann ist 37 Jahre, geschieden, Mutter von zwei Kindern. Sie will gerne Aufnahme erhalten. Wie geht es nun weiter?

 

Es wird ein Termin für ihre 'Sakenweihe' und wenn erwünscht auch für ihre Kinder ausgemacht.

  

Da die 'Gemeinde der deutschen Altgläubigen' noch keine Kirche hat, wird diese Taufe wohl in der Natur stattfinden.

 

Mit dieser 'Sakenweihe' bist Du ein Anwärter auf einen Platz in unserer Gemeinde! Da nur Erwachsenen Mitsprache eingeräumt wird!

 

 

Als vollwertiges Gemeindemitglied hast Du die 'Gotenweihe' erhalten und kannst dich hier ausleben. Denn Du bist ein wichtiger Teil unserer Gemeinde!

 

Die 'Gotenweihe' erhält ein jeder auf eigenen Wunsch. Diese zweite Taufe verbindet Dich nun mit einem mythischen Ahn des Jarl-Geschlechts! Du wirst somit Teil einer heiligen Sippschaft!

 

Auch diese zweite Taufe, bei manchen unter der Bezeichnung Wiedertaufe bekannt, kann nun Klara Lehmann am Anschluß der 'Sakenweihe' erhalten, da Sie bereits erwachsen ist.

 

 

Die 'Alamanenweihe' kann Klara Lehmann jedoch nicht alleine erhalten, da es eine religiöse Trauung darstellt!

 

Wichtig ist hier zu beachten, daß eine 'zivile Hochzeit' einer religiösen Trauung vorausgehen muß um Anerkennung zu erhalten!

 

Sollte es nun jedoch der Wunsch von Klara Lehmann sein, ihren zwei Kindern einen religiösen Vater anzugedeihen, kann sich dies folgendermaßen gestalten:

 

1) Sie heiratet einen Mann aus der 'Gemeinde der deutschen Altgläubigen' standesamtlich, und geht danach einer religiösen Trauung 'Alamanenweihe' ein.

2) Sie begeht nur eine religiöse Trauung 'Alamanenweihe' die Zivilrechtlich nicht gilt!

Nehmen wir nun an Klara Lehmann entscheidet sich für den zweiten Weg. Wie geht es dann weiter?

Durch diese Entscheidung schließt Sie sich mit ihren zwei Kindern der religiösen mythischen Sippschaft ihres 'Alaman' an!

 

 

Wir sehen, einen Anschluß zu finden ist machbar und möglich, wenn gewünscht wird!

 

Bist Du Mutter oder Vater, steht dir auch die Aufnahme im 'Mitgartorden' als Eidtragende offen. Hier kannst Du dich einer anerkannten altgläubigen Gottheit weihen und deren Ammen- oder Pfaffenschaft übernehmen. (siehe Satzung & Ordnung)

 

(Die Bezeichnung 'Priester' können wir nicht verwenden, da wir den Richtlinien derzeit nicht nachkommen können!)

 

 

 

Hoffe es hat Dir zum Verständnis geholfen, sollte Dein Interesse geweckt sein. Einfach melden, Danke im Voraus


Orte der Kraft (Das Bild entstand beim Friastümpel in Berlin)

 

Ostaraquelle >bei Lübars

 

Dicke Marie >ältester Baum in Berlin

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